Der moderne Staat ist da.

Das Informationsbedürfnis von Bürgerinnen und Bürgern ist im 21. Jahrhundert anders als es im Jahr 1925 noch war. 100 Jahre nach Einführung der Amtsverschwiegenheit ist es nun richtig, den Weg in Richtung eines offenen und transparenten Staats einzuschlagen. Mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses und der Einführung eines Grundrechts auf Zugang zu Information schaffen wir genau das: den Paradigmenwechsel hin zu einem modernen Staat.

Gut Ding braucht Weile. In sehr vielen Gesprächsrunden mit zukünftig von der Informationsfreiheit umfassten Stellen und zahlreichen Stakeholdern diskutierten Vizekanzler Werner Kogler und ich das Gesetz wie auch den ihm zugrundeliegenden Systemwandel tiefgehend. Uns war es besonders wichtig, Bedenken anzuhören, Fragestellungen ernst zu nehmen und gemeinsam Lösungen zu arbeiten, die für alle vertretbar sind. Immer mit einem Ziel vor Augen: Mit Augenmaß für unsere Verwaltung soll jede Bürgerin und jeder Bürger ein Grundrecht auf Information haben.

Viele Vorgänger-Regierungen hatten die Abschaffung des Amtsgeheimnisses in ihren Regierungsprogrammen verankert. Nun sind wir dem Ziel so nah wie noch nie. Das Gesetz wird nun im Parlament verhandelt. Gelingt eine Einigung, kann das Gesetz hoffentlich 2025 in Kraft treten und bestehende Rechte in zweifacher Hinsicht erweitern:

Einerseits müssen staatliche Organe in Zukunft alle Informationen, die von allgemeinem Interesse sind, aktiv veröffentlichen. Diese Daten werden in Form eines zentralen Informationsregisters auf http://data.gv.at frei zugänglich gemacht. Wichtig ist: Diese proaktive Informationspflicht gilt nur für Gemeinden über 5.000 Einwohner. Damit reduzieren wir den Aufwand für die Verwaltung auf ein bewältigbares Maß und stellen sicher, dass Österreichs Gemeinden auch weiterhin handlungsfähig bleiben.

Andererseits schaffen wir ein verfassungsgesetzliches gewährleistetes Recht auf Zugang zu Information, das für alle Organe der Verwaltung gilt. Vorhandene Informationen können so künftig rasch und unkompliziert auf verschiedene Wege binnen vier Wochen erfragt werden. Das Grundrecht auf Zugang zu Informationen wird künftig auch einklagbar sein, sollten informationspflichtige Stellen die Auskunft verweigern.

Ein Beispiel: Baut Ihre Gemeinde ein Schwimmbad, kann man als Bürgerin bzw. Bürger – wie bereits jetzt – die Höhe der Kosten erfragen, zukünftig ist dieses Recht grundrechtlich abgesichert.

Für mich ist klar: In einer demokratischen Gesellschaft haben Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf Offenheit und Nachvollziehbarkeit. Mit der geplanten Gesetzesänderung setzen wir einen wichtigen Meilenstein in der Modernisierung unseres Staates, sorgen für mehr Transparenz in Österreich und vergessen dabei nicht auf unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.

Welche Information wollen Sie als erstes im Informationsregister abfragen?

Sagen, was ist.

Ich freue mich, dich per E-Mail über meine Vorstellungen von einem besseren Österreich am Laufenden zu halten.

Trag dich einfach hier ein: