Pressemitteilung, 08.06.2026 | Novelle des Salzburger Campingplatzgesetzes in Begutachtung

Verfahrensvereinfachungen / Parteistellung der LUA fällt weg / Neue Kategorie „Wohnmobil-Campingplätze“

(LK)  Das Land Salzburg setzt in enger Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Salzburg die Maßnahmen der Taskforce Deregulierung konsequent um. Konkret wird die Parteistellung der Landesumweltanwaltschaft in Bewilligungsverfahren für Campingplätze abgeschafft. Die bisherige fünfjährige Überprüfungsfrist entfällt zur Gänze und eine neue Kategorie für autarke Wohnmobile wird eingeführt. Damit werden Campinggäste gezielt gelenkt und die Verwaltung für Campingplatzbetreiber spürbar vereinfacht.

„Wir wollen beim Thema Deregulierung nicht nach Brüssel oder Wien zeigen, sondern die Dinge, die wir regeln können, selbst in die Hand nehmen. Deshalb habe ich eine Task Force Deregulierung eingesetzt. Dabei war von Anfang an klar, dass es sich um keinen Sprint, sondern um einen Marathon handelt. Mit dem Campingplatz-Gesetz, das jetzt in Begutachtung geht, hat die Task Force eine erste Teilstrecke dieses Marathons bewältigt“, sagt Landeshauptfrau Karoline Edtstadler.

„Der Campingtourismus boomt – darauf reagieren wir mit einfachen, klaren Regeln. Die neue Kategorie für autarke Wohnmobile ist bewilligungsfrei, aber gut abgesichert: Es gelten klare Standards, weshalb eine Anzeige genügt. So stärken wir Qualität, sorgen für Ordnung und schützen gleichzeitig unsere Landschaft durch die Nutzung bereits befestigter Flächen“, so der für Tourismus zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreter Stefan Schnöll.

„Das touristische Deregulierungspaket ist ein erster Erfolg für die Wirtschaftskammer Salzburg und zeigt, dass Bürokratieabbau in enger Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Politik und Verwaltung möglich ist. Die WKS hat insgesamt 50 Vorschläge für Vereinfachungen bei Landesgesetzen in die Taskforce Bürokratieabbau eingebracht. Ich bin überzeugt, dass weitere Deregulierungspakete folgen werden. Ein großer Dank gilt Landeshauptfrau Karoline Edtstadler, die die Taskforce Bürokratieabbau ins Leben gerufen hat und ihr Anliegen, Betriebe nachhaltig zu entlasten, mit Nachdruck verfolgt. So soll dem Vernehmen nach das Paket noch vor dem Sommer den Landtag passieren“, betont WKS-Präsident Peter Buchmüller.

Parteistellung der LUA wird abgeschafft

Das Campingplatzgesetz umfasst im Bewilligungsverfahren derzeit die Antragstellerinnen und Antragsteller, die benachbarten Grundeigentümerinnen und -eigentümer, die Standortgemeinde sowie die Landesumweltanwaltschaft (LUA). Künftig soll der LUA keine Parteistellung mehr zukommen. Hintergrund: Sowohl bei der Entscheidung über Bewilligungsansuchen als auch bei der behördlichen Aufsicht gelten die Bestimmungen des Naturschutzgesetzes. Die fachliche Beurteilung erfolgt dabei ausschließlich durch naturschutzfachliche Amtssachverständige. Da die naturschutzrechtlichen Vorgaben und Interessen damit umfassend berücksichtigt sind, kann die Parteistellung der LUA entfallen. Das trägt zu einer weiteren Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung bei.

Ende der fünfjährigen Überprüfungsfrist

Zur weiteren Deregulierung entfällt die bisherige Verpflichtung, alle fünf Jahre eine Überprüfung des Campingplatzes durch geeignete Einrichtungen oder Personen durchführen zu lassen und eine Prüfbescheinigung vorzulegen. Betreiberinnen und Betreiber sind ohnehin verpflichtet, den ordnungsgemäßen Betrieb jederzeit sicherzustellen. Die behördlichen Überwachungs- und Aufsichtsbefugnisse bleiben unverändert bestehen.

Neue Kategorie „Wohnmobil-Campingplätze“

Mit der Novelle wird zudem eine eigene Unterkategorie für autarke Wohnmobile geschaffen, die Verwaltungsvereinfachung und Gästelenkung mit sich bringt: „Wohnmobil-Campingplätze“. Diese einfachen Stellplätze unterliegen nicht mehr einem Bewilligungsverfahren, sondern einer Anzeigepflicht. Ziel ist es, der steigenden Nachfrage geordnet zu begegnen, Gemeinden bei der Gästelenkung zu unterstützen und Wild- beziehungsweise Schwarzcamping einzudämmen:

Rahmenbedingungen für die neue Kategorie:

  • Nutzung ausschließlich durch autarke Wohnmobile mit fest verbauten, geschlossenen Abwasser- und Fäkaltanks bzw. Kassettentoiletten
  • Maximal 15 Stellplätze, ausschließlich auf bereits befestigten Flächen (z. B. Park- oder Schotterflächen); kein zusätzlicher Grünlandverbrauch
  • Mindestausstattung: Trinkwasserversorgung, Abwasser- und Fäkalentsorgung, Abfallentsorgung, klare Stellplatzkennzeichnung

Anzeigepflichtiges Verfahren:

  • Bewilligungsfrei, Anzeige bei der Behörde ausreichend
  • Betriebsaufnahme, wenn binnen vier Wochen ab vollständiger Anzeige keine Untersagung erfolgt oder die Behörde zuvor mitteilt, dass keine Untersagung beabsichtigt ist

Damit schafft man einen praxistauglichen Rechtsrahmen, lenkt Campinggäste gezielt und nutzt bestehende Flächen ressourcenschonend.

Schärferes Vorgehen bei illegalen Zweitwohnsitzen auf Campingplätzen

Das Land wird mit der Novelle eine Klarstellung der 30-Prozent-Grenze für Mobilheime auf Campingplätzen vornehmen, um der Behörde eine bessere Handhabe zum Vollzug des Gesetzes zu ermöglichen. Für die Campingplatzinhaber ohne Mobilheime entstehen dabei keinerlei Mehraufwand.

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