Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz
Im Fokus: Deregulierung und Modernisierung für 3.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung sowie für 7.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Salzburger Landeskliniken
(LK) Die rund 10.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung sowie der Salzburger Landeskliniken sollen ab dem 1. Juli 2027 ein neues Dienstrecht erhalten. In einem umfassenden Begutachtungsverfahren wurde ein Paket für die Herausforderungen der Zukunft geschnürt. Das Gesetz soll nun im Landtag beschlossen werden.
Vom 26. März bis 23. April war das Salzburger Landesbedienstetengesetz (LBG) in Begutachtung. Die eingelangten Stellungnahmen wurden rund einen Monat lang organisationsübergreifend geprüft und fachlich bewertet sowie mit den Mitgliedern der Belegschaftsvertretungen in einem gemeinsamen Termin konstruktiv erörtert.
Edtstadler: „Modernes Dienstrecht, das Land als attraktiven Dienstgeber stärkt.“
Landeshauptfrau Karoline Edtstadler betont: „Mit dem neuen Dienstrecht soll eine Neuausrichtung in der Landesverwaltung eingeleitet werden. Wir haben dabei Verbesserungen für die Bediensteten realisiert. So wurde ein Treuebonus als Anreiz für einen längeren Verbleib im aktiven Berufsleben eingeführt, oder mit verschiedenen Maßnahmen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt.“
Darüber hinaus soll das neue Gesetz auch auf geänderte Lebens- und Arbeitskonzepte der jüngeren Generation Rücksicht nehmen. Das neue Gesetz wird, wenn der Landtag zustimmt, die bisherigen drei Gesetze (Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987, Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000 und Landesbediensteten-Gehaltsgesetz) zu einem zusammenführen, aus 400 Paragrafen werden 175.
Landesdienst überzeugt als Arbeitgeber mit zeitgemäßen Rahmenbedingungen
„Als Land Salzburg wollen wir weiterhin ein attraktiver Dienstgeber sein, um ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den vielfältigen Aufgabenbereich in der Verwaltung anzusprechen. Mit einem modernen und zeitgemäßen Dienstrecht wird uns dies gut gelingen,“ sagt Landesamtsdirektor Franz Moser.
Der Zeitplan im Überblick
Die Behandlung des Gesetzesentwurfs zum neuen Dienstrecht im Salzburger Landtag ist am 8. Juli 2026 geplant. Das Gesetz könnte dann am 1. Juli 2027 in Kraft treten.
Land Salzburg / Franz Neumayr