Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz
Kompetenzbündelung in den Verwaltungsbehörden in Hallein, St. Johann und Zell am See / Neue Verordnung ab 1. Juni gültig
(LK) Mit 1. Juni werden in Salzburg „Schwerpunkt-BHs“ eingeführt. Die Bezirksverwaltungsbehörden in Hallein, St. Johann im Pongau sowie Zell am See übernehmen dann für die anderen Behörden die Abwicklung von unterschiedlichen Verfahren.
Die Kompetenzbündelung betrifft die Bereiche Grundverkehrsrecht, Lebensmittelrecht sowie die Apothekenkonzessionsverfahren. Hier werden sich die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften um Verfahren der anderen Behörden im Bundesland (Salzburg-Umgebung, Hallein, St. Johann, Tamsweg und Zell am See) kümmern. Verfahren in den angeführten Bereichen in der Landeshauptstadt werden weiterhin vom zuständigen Magistrat behandelt.
Edtstadler: „Vereinfachung der Verwaltung.“
Landeshauptfrau Karoline Edtstadler betont: „Diese Verordnung ist ein weiterer, wichtiger Schritt zur Vereinfachung in der Verwaltung. Die von den Bezirkshauptmannschaften zu bearbeitenden Fälle werden immer komplexer, sodass die Schaffung von Sonderzuständigkeiten und damit eine Schwerpunktsetzung auf die Standorte verteilt sinnvoll ist. Dadurch wird es zur rascheren Abwicklung der Verfahren kommen, dies führt letztlich zur Kostenersparnis und dient der Entbürokratisierung.“
Spezialwissen in den Regionen
Die Eröffnung einer Apotheke oder deren Verlegung sowie die Errichtung einer Filialapotheke oder ärztlichen Hausapotheke: Landesweit gibt es dazu jährlich eine Handvoll Verfahren. Um die Menschen im Bundesland optimal mit Medikamenten versorgen zu können, wird die Bezirkshauptmannschaft Hallein ab 1. Juni alle Verfahren in diesem Bereich durchführen. Diese sind meist sehr komplex und können sich über Monate bis Jahre ziehen. Die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau kümmert sich künftig um alle grundverkehrsrechtlichen Verstöße, die im Grundverkehrsrecht in den Paragraphen 63 und 64 definiert sind.
BH Zell am See hat Lebensmittel im Blick
Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See wird in Zukunft Verstöße im Lebensmittelrecht federführend betreuen. Ebenfalls bei der Kompetenzbündelung vorgesehen ist die übergreifende Zuständigkeit für Fälle, in denen landwirtschaftliche Produkte (zum Beispiel Obst, Gemüse, Eier, Fleisch) unter falschen Angaben, mangelhafter Kennzeichnung oder unzulässiger Verpackung in Verkehr gebracht werden, sowie für Verstöße gegen geschützte EU-Lebensmittelstandards.
Magistrat übernimmt TBC-Vorsorge
Ebenfalls neu in der Verordnung geklärt wird die Zuständigkeit nach dem Tuberkulosegesetz. Die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung werden auf die Stadt Salzburg als Bezirksverwaltungsbehörde übertragen. Grund hierfür sind die vorhandenen Einrichtungen und geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Magistrat.