Pressemitteilung, 26.06.2026 | Letzte Verordnung zum alten Kulturpflanzenschutzgesetz aufgehoben

Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz

Bestimmungen zum Umgang mit Feuerbrand entfallen / Weiterer Schritt zur Deregulierung

 

(LK)  Mit dem Salzburger Pflanzengesundheitsgesetz 2025 wurde das Pflanzenschutzwesen im Land Salzburg auf eine zeitgemäße rechtliche Grundlage gestellt. In diesem Zusammenhang wird nun auch die Feuerbrand-Verordnung 2007, die noch auf Basis des damals gültigen Gesetzes erlassen wurde, aufgehoben.

Das neue Pflanzengesundheitsgesetz ersetzte 2025 das Salzburger Kulturpflanzenschutzgesetz aus dem Jahr 1949, das nicht mehr den aktuellen rechtlichen und fachlichen Anforderungen entsprach. Darauf beruhende Durchführungsverordnungen wurden bereits aufgehoben. Als letzte Verordnung aus dem alten Rechtsbestand blieb bislang noch die Feuerbrand-Verordnung, die den Umgang mit dieser Pflanzenkrankheit regelt, bestehen.

Nächste Deregulierungsmaßnahme

„Die Aufhebung der Verordnung ist ein weiterer Schritt im Rahmen unserer umfassenden Bestrebungen nach Deregulierung und beweist, wie detailliert aktuell alle Bereiche der Verwaltung und Gesetzgebung unter die Lupe genommen werden, um Vereinfachungen zu erzielen“, betont Landeshauptfrau Karoline Edtstadler.

Fortbestand nicht erforderlich

Aus fachlicher Sicht ist der Fortbestand der Verordnung nicht mehr erforderlich. Der Feuerbrand – eine bakterielle Erkrankung verschiedener Obst- und Ziergehölze aus der botanischen Familie der Rosengewächse – tritt in Österreich regelmäßig und verbreitet auf und kann nicht mehr ausgerottet werden. „Auf EU-Ebene sind generelle Bekämpfungs- oder Tilgungsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten nicht vorgesehen. Auch die in der Verordnung vorgesehene Möglichkeit zur Einrichtung von Pufferzonen wurde in Salzburg nie genutzt. Zudem ist der großflächige Erwerbsobstbau, in dem Feuerbrand weiterhin erhebliche Schäden verursachen kann, in Salzburg nur von untergeordneter Bedeutung“, informiert Landesrat Maximilian Aigner.

Keine nachteiligen Auswirkungen auf Pflanzenschutz

Durch die Aufhebung sind keine nachteiligen Auswirkungen auf den Pflanzenschutz zu erwarten. Die Überwachung der Pflanzengesundheit sowie die fachliche Beratung bleiben mit den Bestimmungen im neuen Pflanzenschutzgesetz gewährleistet.

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