Pressemitteilung, 29.04.2026 | Ausschussberatungen des Salzburger Landtags am Nachmittag

Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz

Beschlüsse zu fünf Tagesordnungspunkten gefasst

 

(LK)  Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute Nachmittag während einer Unterbrechung der Plenarsitzung fünf Tagesordnungspunkte behandelt.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Lebensgrundlagen behandelte einen dringlichen ÖVP-FPÖ-Antrag betreffend die Ablehnung eines „Wasserkraftentgelts“ (TOP 1) und nahm diesen mehrheitlich mit Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen jene der SPÖ, der KPÖ Plus und der Grünen an.

 

Salzburg AG-Stromtarife

Der Ausschuss beschäftigte sich danach mit einem dringlichen SPÖ-Antrag betreffend die Stromtarife des Landesenergieversorgers Salzburg AG (TOP 2) und nahm dazu einstimmig folgenden Antrag an:

  • Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, sich in der Rolle als Miteigentümerin bei der Salzburg AG weiterhin für einen transparenten, kaufmännisch solide kalkulierten und fairen Strompreis einzusetzen, der auch den Wirtschaftsstandort Salzburg absichert und das Ziel der Landesregierung nach leistbarem Wohnen durch kostengünstige Energiepreise stärkt, sowie die Salzburg AG befähigt, ihre Vorhaben und Investitionen zur Energiewende auch künftig fortsetzen zu können und die Versorgungssicherheit zu garantieren.

Leerstandsabgabe

Im Ausschuss für Wohnen, Raumordnung und Grundverkehr stand ein dringlicher KPÖ Plus-Antrag betreffend die Prüfung der Leerstandsabgabe (TOP 3) zur Debatte. Der Antrag wurde mehrheitlich mit Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen jene der SPÖ, der KPÖ Plus und der Grünen abgelehnt.

Sanierungsoffensive

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz diskutierte einen dringlichen Antrag der Grünen betreffend „Sanieren für alle“, die sozialgerechte Sanierungsoffensive für Salzburg (TOP 4) und nahm dazu einstimmig folgenden Antrag an:

  • Die Landesregierung wird ersucht,
  1. die bestehende Sanierungsförderung im Hinblick auf ihre soziale Treffsicherheit zu prüfen,
  2. auf Grundlage der Prüfungsergebnisse und im Rahmen des vorhandenen Budgets darauf hinzuwirken, die Sanierungsförderung sozial treffsicher und möglichst umfassend weiterzuentwickeln und erneut aufzulegen sowie dabei sicherzustellen, dass durch eine allfällige Neuauflage der Sanierungsförderung keine Gefährdung anderer Fördersparten der Salzburger Wohnbauförderung eintritt und
  3. dem Landtag binnen 12 Monaten ab Beschlussfassung über die Ergebnisse der Prüfung und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen zu berichten.

Haftung für Land-Invest

Im Finanzausschuss stand schließlich eine Vorlage der Landesregierung betreffend die Zustimmung des Salzburger Landtags gemäß Art. 48 L-VG betreffend eine Haftungsübernahme für Verbindlichkeiten der Land-Invest Salzburger Baulandsicherungsgesellschaft mbH (TOP 5) zur Debatte. Dazu wurde einstimmig folgender Antrag angenommen:

  1. Der Übernahme einer Haftung des Landes Salzburg für Verbindlichkeiten der Land-Invest Salzburger Baulandsicherungsgesellschaft mbH, die zum Zweck des Erwerbes des Eigentums oder anderer dinglicher Rechte an Grundstücken aufgenommen wurden bzw. werden, bis zu einem Höchstbetrag von in Summe € 32 Mio. wird gemäß Art. 48 Abs. 1 Landes-Verfassungsgesetz 1999 zugestimmt.
  2. Frau Landeshauptfrau Mag. Karoline Edtstadler wird vorbehaltlich der Zustimmung des Salzburger Landtages ermächtigt, einen entsprechenden Haftungsübernahmevertrag bis zu einem Höchstbetrag von max. € 32 Mio. abzuschließen.

 

Die Ausschussberatungen endeten um 17.15 Uhr, im Anschluss wurde die Plenarsitzung wieder aufgenommen.

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