Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz
Schnellere Verfahren, moderne rechtliche Regelungen und weniger Bürokratie / Landesgesetz vor Beschlussfassung im Landtag
(LK) Bei einer Flurbereinigung werden land- und forstwirtschaftliche Grundstücke neu geordnet, um eine einfachere und zweckmäßigere Bewirtschaftung zu ermöglichen. Mit der Gesetzesnovelle werden die Verfahren nun vereinfacht, rechtliche Regelungen modernisiert und unnötige Bürokratie abgebaut.
Zersplitterte Besitzverhältnisse im Bereich der Landwirtschaft erschweren noch mancherorts die Bewirtschaftung von Wiesen und Äckern. In oft langjährigen Verfahren hilft das Land bei der Neuordnung in günstig ausgeformte Grundstücke mit einer guten Erschließung und somit der Bewirtschaftung. Bereits am vergangenen Mittwoch wurde die Vorlage der Landesregierung zur Novellierung des Salzburger Flurverfassungs-Landesgesetzes bei den Ausschussberatungen mehrheitlich angenommen. In der morgigen Plenarsitzung soll der endgültige Beschluss folgen. Die Gesetzesänderung soll dann mit 1. November 2026 in Kraft treten.
Edtstadler: „Entlastung für Menschen im ländlichen Raum.“
Landeshauptfrau Karoline Edtstadler betont: „Die Entbürokratisierung betrifft viele Bereiche des Lebens in Salzburg. Mit der morgen beschlossenen Gesetzesnovelle setzen wir den entscheidenden Schritt, um die Bevölkerung im ländlichen Raum zu entlasten. Die bisherige Vorgehensweise war nicht mehr zeitgemäß und konnte in Zusammenarbeit mit den Betroffenen deutlich verbessert werden. Die Novelle der Flurverfassung ist ein Beispiel dafür, wie Deregulierung wirkt.“
Aigner: „Land modernisiert die Flurbereinigung.“
„Die Strukturen in unserer Landwirtschaft haben sich in den vergangenen Jahrzehnten verändert. Darauf müssen auch unsere gesetzlichen Regelungen reagieren. Mit der Novelle schaffen wir einfachere Verfahren, klare Regeln und weniger Bürokratie für unsere Bäuerinnen und Bauern“, sagt Landesrat Maximilian Aigner.
Moderne Agrargemeinschaften
Agrargemeinschaften sind historisch gewachsene Zusammenschlüsse von Grundeigentümern zur gemeinsamen Bewirtschaftung von Almen oder Wäldern. Bei der Agrarbehörde sind 478 Agrargemeinschaften aktenkundig. Sie bewirtschaften zusammen rund zehn Prozent der Landesfläche. Behörde und Gemeinschaften erhalten nun Instrumente, um die notwendigen Anpassungen flexibel vornehmen zu können. So werden Verwaltungsabläufe vereinfacht und die gesetzlichen Grundlagen angepasst. Künftig entfällt beispielsweise die agrarbehördliche Genehmigung für die Belastung dieser Grundstücke. „Viele dieser Regelungen und Strukturen sind historisch gewachsen. Unser Anspruch ist es, sie an die heutige landwirtschaftliche Praxis anzupassen und gleichzeitig die Verwaltung auf das Wesentliche zu konzentrieren. Damit machen wir die Flurverfassung einfacher, praxistauglicher und fit für die Zukunft“, sagt Maximilian Aigner.
Weniger Verwaltungsaufwand
Weitere Änderungen der Novelle: Bei kleineren Zusammenlegungsverfahren kann künftig bereits bei höchstens zwölf beteiligten Grundeigentümern auf ein zusätzliches Vertretungsorgan verzichtet werden. Dessen Aufgaben übernimmt dann unmittelbar die Vollversammlung der Zusammenlegungsgemeinschaft. Auch einvernehmliche Flurbereinigungsverfahren werden vereinfacht: Die Gründung einer eigenen Flurbereinigungsgemeinschaft entfällt, und mehrere Verfahrensschritte können zusammengeführt werden. Dadurch sollen Verfahren beschleunigt und der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert werden.